Rechtsprechung
RG, 08.02.1937 - 5 D 932/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Anfang der Ausführung einer Straftat als Versuch strafbar sein, wenn der Täter den endgültigen Entschluß darüber, ob er die Tat durchführen will, von dem Eintritt oder Nichteintritt eines Ereignisses abhängig macht?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 71, 53
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58
Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs - …
Offenbar wird auch in RGSt 71, 53, wie jedenfalls der Leitsatz nahelegt, der "bedingte" Wille im Sinne eines "unbestimmten" Willens verstanden. - BGH, 19.01.1965 - 1 StR 541/64
Versuch eines Ausfuhrvergehens - Verladen der Waren - Transportmittel für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.07.1993 - 3 StR 275/93
Anforderungen an ein Sich-Bereiterklären oder Verabredung zu einem Verbrechen - …
Eine strafbare Verbrechensverabredung liegt nicht vor, weil der Angeklagte noch nicht unbedingt zur Tatbegehung entschlossen war (vgl. BGHSt 12, 306 f; RGSt 71, 53 f;… Cramer in Schönke/Schröder, StGB, 24. Aufl. § 30 Rdn. 7) und sein Gesprächspartner nur zum Schein mitgewirkt hat (vgl. Maurach JZ 1961, 137 ).
- BGH, 13.10.1959 - 1 StR 405/59
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Ein solch bedingter Handlungswille ist aber im Gegensatz zu dem von ihm verschiedenen sog. bedingten Vorsatz strafrechtlich bedeutungslos (vgl. u.a. RGSt 68, 339, 341; 70, 201, 203; 71, 53). - BGH, 21.06.1955 - 1 StR 159/55
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Nach dem Ergebnis der Prüfung wird sich ferner bestimmen, ob der Angeklagte - unabhängig von dem späteren Geschehen - schon deswegen des versuchten Totschlags schuldig ist, weil er vorher seinem Gegner mit dem bestimmt gefassten Entschluss auflauerte, ihn zu töten (RGSt 71, 53, 77, 1, 162, 164; JW 1925, 1495 Nr. 7; BGH NJW 1954, 567 Nr. 24). - BGH, 11.12.1964 - 4 StR 176/64
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Zur Strafbarkeit wegen Versuchs gehört, daß der Täter den Entschluß zur Tatausführung endgültig gefaßt hat (RGSt 71, 53). - BGH, 23.02.1960 - 1 StR 698/59
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Ein bedingter Handlungswille genügt nicht, RGSt 71, 53 f. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2 StR 8/58 vom 29. Januar 1958 steht nicht entgegen. - BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59
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In tatsächlicher Hinsicht hat sie ohne Rechtsirrtum für erwiesen erachtet, laß die Beschwerdeführerin bei der ärztlichen Untersuchung der Meinung war, Dr. R. sei bereits unbedingt zur Beseitigung ihrer Leibesfrucht entschlossen - ein nur bedingter Tatwille wäre strafrechtlich ohne Bedeutung (vgl. u.a. RGSt 68, 339, 341; 70, 201, 203; 71, 53)- und werde bei ihr unmittelbar anschließend (s.S. 13 UA) die Abtreibungshandlung vornehmen. - BGH, 25.11.1954 - 4 StR 513/54
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Der Revision ist zuzugeben, daß eine Verurteilung des Beschwerdeführers nur möglich war, wenn er den ernsthaften Willen hatte, durch den Einsatz des verwendeten Mittels den Gesprächspartner zu einem Handeln zu zwingen; denn der bedingte Wille zum Handeln kann niemals zur Begehung einer strafbaren Handlung ausreichen (RGSt 71, 53). - BGH, 14.04.1961 - 4 StR 47/61
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Entscheidend ist dabei, ob der Täter bereits eine unmittelbare Gefahr für das bedrohte Rechtsgut geschaffen hat (vgl. RGSt 69, 327, 329; 71, 53; BGHSt 2, 380). - BGH, 03.07.1951 - 2 StR 1/50
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